Sie wollen ein Unternehmen gründen? Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Ich berate Sie gerne…
- bei der Wahl der Rechtsform aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
- über Fördermöglichkeiten (z.B. NBank)
- bei der Erstellung Ihres Businessplanes mit Finanz- und Liquiditätsplan.
- beim Ausfüllen von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung.
- beim analysieren der betriebswirtschaftliche Auswertung.
- beim Erstellen der Kosten- und Leistungsrechnung.
- bei Ihrer Buchhaltung – buchen laufender Geschäftsvorfälle.
Damit Sie mehr Zeit für Ihr Unternehmen haben.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass keine Rechts- und Steuerberatungsleistungen angeboten werden. Meine Dienstleistungen erfolgen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes und betreffen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle.
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Das Verbot des § 5 gilt nicht für
- die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
- die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
- die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
- das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.